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Eltern sind nicht nur „Kinderproduzenten“

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Die Mehrheit unserer Erzierungsdirektoren scheint zu glauben, Eltern hätten zwar die Aufgabe, Kinder auf die Welt zu stellen. Sie zu erziehen und auf das Leben vorzubereiten sei aber vornehmlich Aufgabe des Staates. Gestützt auf den allgemein gehaltenen Bundesverfassungsartikel 62, welcher am 21. Mai 2006 vom Volk angenommen wurde, hat die Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) das sogenannte HarmoS-Projekt ausgearbeitet. Dieses wurde zwar den Kantonsparlamenten vorgelegt, Änderungen konnten diese aber keine anbringen. Deshalb wurden die folgenschweren Anordnungen der EDK in der Öffentlichkeit auch kaum diskutiert, und nur wenige sind sich bewusst, was mit dieser Neu-Organisation alles auf uns zukommt. Dank der SVP konnten in mehreren Kantonen Referenden eingereicht werden. Im Kanton Zürich erfolgte die Zustimmung über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat am 30. November 2008.

Was stört an diesem HarmoS-Konkordat?

Neu sollen unsere Kinder in der ganzen Schweiz ab dem 4. Lebensjahr obligatorisch zur Schule. Ausnahmen können nur durch Fachpersonen (Schulpsychologen) erwirkt werden. Elterliche Erfahrung ist nicht gefragt. Auch familiäre Gründe zählen nichts mehr. Wegen der Geburt eines Geschwisters z. B. kann der Vorschulunterricht nicht aufgehoben oder unterbrochen werden. Obwohl dieses Ereignis im Leben des Kindes sicher eine grössere Bedeutung hat als einige Lektionen.

Jede Gemeinde ist verpflichtet, Tagesstrukturen zu schaffen, damit die Kinder – ab 4-jährig – jeden Tag, auch an den schulfreien Nachmittagen, von 7.00 bis 18.00 Uhr staatlich betreut und beaufsichtigt werden können. Das Signal ist gesetzt: Vorwiegend die Schule – und damit der Staat  – soll für die Kinderbetreuung zuständig sein. Die Eltern können sich noch abends und am Wochenende mit den Kindern beschäftigen.

Ein veraltetes, längst überwunden geglaubtes Denkschema taucht da von neuem auf: Der Glaube, der Staat mache alles besser als Private. Wer ist denn der Staat, der unsere Kinder so viel besser erziehen und fördern soll als Eltern und Grosseltern, Verwandte und Bekannte? Auch der „Staat“ kann nur Menschen als Erzieher und Lehrer zur Verfügung stellen. Menschen, die auch Fehler und Nachteile haben. Zwar kann der Staat diese Menschen gezielt ausbilden, er kann ihnen Methoden und Erziehungsrezepte vermitteln, aber das genügt nicht. Erziehung erfolgt nicht einfach über Anleitungen. Mit der Erziehung werden auch Lebensanschauungen und Werte übermittelt. Das ist die intimste Aufgabe der Eltern, die ihnen vom Staat nicht einfach entrissen werden darf.

Totalitäre Staaten sind bekannt dafür, dass sie über die Schulen ihre Macht über die Bürger ausdehnen und durch Indoktrinierung der Kinder und Jugendlichen Widerspruch und Auflehnung gegenüber staatlichem Unrecht abblocken. In allen kommunistischen Staaten hat man beide Elternteile zur Arbeit verpflichtet und ihnen unter dem Deckmantel der Fürsorglichkeit die Pflege und Erziehung der Kinder bereits im frühen Kindesalter „abgenommen“. Nicht nur wurden sie mit gefälschten Lehrmitteln unterrichtet, man zwang ihnen auch politische Parolen auf, die sie jederzeit auswendig hersagen mussten und die sie ein Leben lang begleiten sollten.

Erziehung ist Sache der Eltern! Nur so ist sichergestellt, dass unsere Kinder und Jugendlichen nicht als Masse manipuliert werden. Zur Erziehung braucht es nicht einfach Thesen, Methoden und Ideologien, dazu braucht es auch elterliche Zuneigung und Liebe, Einfühlung und Anteilnahme, uneingeschränktes Engagement und Vorbild durch feste Bezugspersonen.

Ganztagesschulen gaukeln vielen Eltern vor, sie könnten ihre Erziehungsverantwortung an der Schultüre abgeben. Die Erziehungsverantwortung muss aber bei den Eltern bleiben. Diese Verantwortung ist  – anders als in der Schule – genau zugeordnet: Durch die Geburt ihrer Kinder sind Menschen zu Eltern geworden, und dies werden sie ihr Leben lang bleiben. Erziehung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die wir nicht einfach an den anonymen Staat delegieren dürfen.

Obwohl bis heute die Mehrheit der Kantone dem HarmoS-Projekt nicht – wie erwartet – zugestimmt hat, und dieses darum nicht zwingend eingeführt werden darf, werden seine Thesen in vielen Kantonen stillschweigend umgesetzt.

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